Wann zum Arzt?
Husten tritt nicht nur bei einer einfachen Erkältung auf, sondern kann auch auf eine schwerwiegende Krankheit hindeuten. Bei ungewöhnlichen Symptomen ist daher ein Arztbesuch unerlässlich.
Husten kann das Symptom einer schwerwiegenden Erkrankung der Atemwege oder anderer Organe sein. In folgenden Fällen ist ein Arztbesuch notwendig:
- Wenn der Husten trotz Eigenbehandlung länger als 3 Wochen unvermindert anhält.
- Bei Fieber über 39°C, das länger als 2 Tage andauert.
- Bei starken Schmerzen beim Husten und Atemholen
- Bei Atemnot
- Beim Auftreten von Pfeif- oder Rasselgeräuschen.
- Beim Abhusten von ungewöhnlichem Auswurf (gelblich-grünlich, blutig, schaumig).
Quellen:
- Rote Liste online (www.rote-liste.de)
- Lennecke/Hagel/Przondziono: Selbstmedikation, Deutscher Apotheker Verlag, Stuttgart (2004)
- Stiftung Warentest: Handbuch Selbstmedikation, Berlin (2002)
- Schaefer/Spielmann/Vetter: Arzneiverordnung in Schwangerschaft und Stillzeit, Elsevier GmbH, 7. Auflage 2006
- Wernig, C. (Hrsg.): Medizin für Apotheker. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH, Stuttgart, 2. Auflage (1997)
- Bruhn/Frey/Wagner: Das Kind in der Apotheke. Deutscher Apotheker Verlag, Stuttgart (2006)
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